Konstanzprüfung für zahnärztliche Röntgengeräte nur noch alle drei Monate

von | 14.08.2025

Die Konstanzprüfung ist ein zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung bei zahnärztlichen Röntgengeräten. Bis vor Kurzem mussten diese Prüfungen monatlich getätigt werden, jedoch erlaubt die aktualisierte Qualitätssicherungs-Richtlinie für Röntgendiagnostik (Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 Strahlenschutzverordnung (↗︎ StrlSchV) bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen vom 28. August 2024) unter determinierten Bedingungen eine Verlängerung des Prüfintervalls auf bis zu drei Monate. Warum wurde diese Änderung eingeführt, und was bedeutet sie für die Praxis?

 

Hintergrund der Änderung

Laut Abschnitt 2.2.1 der QS-RL Röntgendiagnostik dürfen Konstanzprüfungen an zahnärztlichen Röntgengeräten im Abstand von drei Monaten (explizit nicht quartalsweise) erfolgen, wenn die Ergebnisse der drei letzten monatlichen Prüfungen durchgehend innerhalb der zulässigen Toleranzen der Bezugswerte lagen. Diese Bezugswerte werden im Rahmen der Abnahmeprüfung oder Teilabnahmeprüfung ermittelt. Diese Änderung basiert auf der Erkenntnis, dass stabile und moderne Geräte bei regelmäßiger Wartung und Überprüfung auch über längere Zeiträume hinweg zuverlässige Leistung und konstante Bildqualität gewährleisten.

 

Voraussetzungen für die verlängerten Prüfintervalle

Die Verlängerung des Prüfintervalls ist nicht pauschal möglich, sondern an Bedingungen geknüpft:

  • Stabile Ergebnisse: In den letzten drei Monaten müssen alle relevanten Kenngrößen (z. B. Bildqualität und Dosisparameter) innerhalb der festgelegten Toleranzen gelegen haben.
  • Dokumentationspflicht: Der Strahlenschutzverantwortliche muss die Einhaltung dieser Voraussetzungen nachweisen können.
  • Rückkehr zum monatlichen Intervall: Sollten die Ergebnisse zukünftiger Konstanzprüfungen nicht den Toleranzen entsprechen, ist unverzüglich auf das monatliche Prüfintervall zurückzukehren. Erst nach erneuten drei fehlerfreien Monaten kann die Verlängerung erneut angewendet werden.

 

Vorteile der Änderung

Die Verlängerung des Prüfintervalls bietet mehrere Vorteile:

  • Reduzierter Aufwand: Weniger häufige Prüfungen sparen Zeit und Ressourcen für die Praxen.
  • Effizienzsteigerung: Die technische Weiterentwicklung moderner Röntgengeräte erlaubt eine zuverlässige Leistung über längere Zeiträume, wodurch eine Reduktion der Prüfintervalle gerechtfertigt ist.
  • Kostenersparnis: Weniger Prüfungen bedeuten geringere Kosten für deren Durchführung.

 

Herausforderungen

Die Verlängerung der Prüfintervalle setzt voraus, dass Praxen strenge Dokumentations- und Wartungspflichten einhalten. Es obliegt dem Strahlenschutzverantwortlichen, sicherstellen, dass die Bedingungen für die verlängerten Intervalle erfüllt bleiben. Fehler in der Überwachung könnten ansonsten zu diagnostischen Ungenauigkeiten oder erhöhten Strahlenexpositionen führen.

 

Bürokratieabbau? Kommt darauf an …

Der interessierte Leser wird sich fragen: Na, worauf kommt es denn nun an?
Die Antwort: Auf das Bundesland bzw. den Kammerbezirk, in welchem ich meine schnuckelige kleine Praxis betreibe.

Wenn ich nämlich in Bayern dahoam bin, reicht es völlig aus, wenn ich als ↗︎ strahlenschutzverantwortliche Person einen formlosen Zettel ausfülle (↗︎ Link zum formlosen Zettel), diesen selbst archiviere und bei der nächsten turnusmäßigen Prüfung durch die Zahnärztliche Stelle vorlege.

Hab ich jedoch mein Häusle z. B. in Bade’-Württe’berg, stellt sich der Sachverhalt schon anders dar. Hier muss ich nämlich die letzten drei Konstanzprüfungen nebst Anschreiben bei meiner zuständigen Zahnärztliche Stelle einreichen, welche hieraus eine „Prüfung“ macht und einen Gebührenbescheid versendet (und zwar für jedes eingereichte Röntgengerät).

❓Ob man wohl in manchen Bundesländern livrierte Reite losschicken muss? 🏇
Wir werden es nie erfahren …

 

Fazit

Die Möglichkeit, die Konstanzprüfung auf ein dreimonatliches Intervall auszudehnen, ist ein Fortschritt in der Qualitätssicherung, der die Effizienz in der zahnärztlichen Praxis steigert, ohne Kompromisse bei der Patientensicherheit einzugehen. Die strengen Voraussetzungen und die Notwendigkeit zur lückenlosen Dokumentation gewährleisten, dass trotz der verlängerten Intervalle eine hohe Bildqualität und ein optimaler Strahlenschutz sichergestellt bleiben.

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