Der Kauf und die Installation einer Röntgeneinrichtung erfordert Planung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Um Dir den Start zu erleichtern, haben wir eine kurze Checkliste zusammengestellt.

Selektion des Modells

Informiere Dich über Geräte, die Deinen gewünschten Anforderungen entsprechen. Vergleiche Hersteller von Systemen und schaue sie Dir im täglichen Einsatz an. Achte auf Zuverlässigkeit und Zukunftssicherheit bei der Auswahl des Lieferanten. Prüfe, ob die von Dir selektierte Röntgeneinrichtung mit Deiner Praxis-/Patientenverwaltungssoftware und anderen Komponenten kompatibel ist. Ermittle die Kosten für die Anschaffung, den Betrieb und die Wartung und erstelle eine Kostenanalyse und Finanzierungsplanung. Informiere Dich über verschiedenen Kaufoptionen (Kauf, Leasing, Finanzierung). Kontaktiere auf jeden Fall Deinen Steuerberater.

Prüfung der Räumlichkeiten

Bei dem vorgesehenen Standplatz achte darauf, dass die Anforderungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) erfüllt sind. Berücksichtige bauliche Vorgaben wie Strahlenschutzwänden, Raumgröße und Schutzausrüstung. Beziehst Du Räume, in denen nie zuvor eine Zahnarztpraxis untergebracht war, ist es ratsam, den Strahlenschutzsachverständigen im Vorfeld zu kontaktieren, um spätere Komplikationen zu vermeiden.

Ebenso ist die Besichtigung der Räumlichkeiten durch den Lieferanten vor dem Aufbau zu empfehlen. In diesem Zuge wird die Logistik geplant sowie die IT-Infrastruktur begutachtet, damit Dich zum Installationstermin keine Ärgernisse erwarten.

Auftragserteilung und Lieferung

Bestelle die Röntgeneinrichtung und vereinbare einen Liefertermin. Die Installation von DVT-Geräten nimmt bis zu zwei volle Arbeitstage in Anspruch. Plane in dieser Zeit nicht allzu viele Behandlungstermine, um für Fragen der Techniker zur Verfügung zu stehen.

Abnahmeprüfung

Nach der Installation führt der Lieferant oder der Hersteller die Abnahmeprüfung durch. In dessen Rahmen werden Testaufnahmen erstellt, Kalibrierungen getätigt, Dosismessungen erhoben und Referenzwerte für die Konstanzprüfungen ermittelt. Die erfolgreiche Abnahmeprüfung wird in einem Protokoll festgehalten, welches Du im Nachgang für die Anzeige der Einrichtung bei Deiner zuständigen Aufsichtsbehörde benötigst.

Einweisung

Der Hersteller oder Lieferant ist verpflichtet, Dich und Dein Personal in die Bedienung des Systems und der Software einzuweisen. Dieser Vorgang wird allgemein als Ersteinweisung bezeichnet. Über diese wird ebenfalls ein Protokoll erstellt, das Du für die Dauer des Betriebes des Gerätes archivierst.

Sachverständigenprüfung

Nach der Abnahmeprüfung beauftragst Du eine Sachverständigenprüfung. Kontaktiere hierfür frühzeitig ein Sachverständigenbüro und vereinbare einen Termin. Um Zeit zu sparen, folgt die Prüfung zeitnah auf die Abnahmeprüfung, in jedem Fall aber nach dieser. Die Sachverständigenprüfung veranlasst Du nachfolgend für alle Röntgeneinrichtung in Deiner Praxis in einem Intervall von nicht länger als 5 Jahren.

Anzeige der Inbetriebnahme

Nach § 19 StrlSchG informierst Du Deine zuständige Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium, Bezirksregierung) über die geplante Inbetriebnahme Deiner neuen Röntgeneinrichtung. Hierzu übermittelst Du im Regelfall Deine Approbationsurkunde und die Protokolle der Abnahme- und Sachverständigenprüfung. Die meisten Behörden halten zu diesem Zweck ein Online-Formular oder zumindest eine PDF-Datei zum Herunterladen vor.

Zusätzlich nennst Du im Zuge der Anzeige die „sonstigen mitwirkenden“ Personen. Dies sind all diejenigen, die an der Erstellung von Röntgenaufnahmen beteiligt sind. Das sind angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie zahnmedizinische Fachangestellte, welche die technische Durchführung vornehmen. In einigen Bundesländern wird erwartet, dass Du Fachkunde- und Kenntnisnachweise dieser Personengruppe mitteilst.

Komplexer gestaltet sich der Vorgang, wenn die neue Röntgeneinrichtung durch „einrichtungsfremde“ mitgenutzt wird (§ 44 StrlSchV). In diesen Fällen besteht die Notwendigkeit der Erstellung eines Abgrenzungsvertrages, den Du ebenfalls an die Behörde übermittelst.

Deine neue Röntgeneinrichtung setzt Du frühestens vier Wochen ab dem Zeitpunkt der vollständigen Übermittlung der Unterlagen ein. In vielen Fällen erhältst Du vorher eine Bestätigung. Dann spricht nichts gegen einen früheren Einsatz.

Herzlichen Glückwunsch, Du bist strahlenschutzverantwortliche Person. Der Vorgang der Anzeige wird eine Rechnung in Höhe von 200 bis 500 € auslösen.

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