Was die zahnärztliche Stelle wirklich sehen will
und warum das kein Bürokratie-Monster sein muss
Alle ein bis drei Jahre liegt er im Briefkasten: der freundliche Hinweis der zahnärztlichen Stelle, dass die Qualitätssicherung der Röntgeneinrichtung ansteht. Gesetzlich verankert in § 86 Abs. 2 Nr. 9 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Verbindung mit § 130 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). In der Praxis oft gefürchtet wie der erste Kaffee ohne Koffein.
Dabei lohnt sich ein Perspektivwechsel: Die Qualitätssicherung ist kein Misstrauensvotum, sondern eine strukturierte Bestandsaufnahme. Sie prüft nicht, ob geröntgt wird, sondern wie gut.
Warum gibt es diese Prüfung überhaupt?
Der Gesetzgeber verfolgt ein klares Ziel: Patientenschutz durch dauerhaft stabile Bildqualität bei möglichst geringer Strahlenexposition. Oder anders gesagt: Gute Bilder entstehen nicht zufällig, sie sind das Ergebnis funktionierender Technik, sauberer Prozesse und nachvollziehbarer Entscheidungen. Genau das überprüft die zahnärztliche Stelle.
Die große Frage: Was wird eigentlich angefordert?
Unabhängig vom Bundesland ähneln sich die Anforderungen sehr stark. Unterschiede gibt es eher im Detail, nicht im Prinzip. Angefordert werden typischerweise vier große Dokumentationsbereiche.
Gerätezustand: „Ist die Technik in Ordnung?“
Hier geht es um die technische Basis:
- Abnahmeprüfberichte der Röntgengeräte
- Sachverständigenprüfberichte (umgangssprachlich: TÜV-Berichte)
- bei digitalen Systemen zusätzlich die Abnahmeprüfung des Befundungsmonitors
Diese Unterlagen zeigen: Das Gerät war zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und bei der letzten Prüfung technisch korrekt eingestellt und sicher.
Konstanzprüfungen: „Bleibt die Qualität stabil?“
Ein zentrales Element der Qualitätssicherung sind die regelmäßigen Konstanzprüfungen:
- mehrere aufeinanderfolgende Konstanzaufnahmen mit Datum versehen
- nachvollziehbar zugeordnet zum jeweiligen Gerät
Sie beantworten eine einfache, aber entscheidende Frage:
👉 Liefert das System heute noch dieselbe Bildqualität wie bei der Abnahme?
Patientenaufnahmen: „Wird die Technik sinnvoll eingesetzt?“
Jetzt wird es praxisnah und für viele auch nervenaufreibend. Die zahnärztliche Stelle fordert eine begrenzte Anzahl realer Patientenaufnahmen!
- bei 2D-Systemen mehrere Aufnahmen unterschiedlicher Patienten
- bei DVT zusätzlich vollständige Datensätze (keine Screenshots!)
- Rein rechtlich reicht hier im Übrigen der reine DICOM-Stapel, ohne Viewer.
‼️ Wichtig: Es geht nicht um perfekte Bilder, sondern um plausible Indikationen und korrekte Anwendung.
Die Königsdisziplin: die rechtfertigende Indikation
Hier entscheidet sich oft, ob eine Prüfung entspannt oder zäh wird. Die rechtfertigende Indikation im Rahmen des ↗︎ radiologischen Befundberichtes muss:
- patientenbezogen,
- nachvollziehbar und
- klinisch begründet (konkreter als „Implantatplanung“ oder „Übersicht“) sein
Gerade bei DVT-Aufnahmen spielt zusätzlich die ↗︎ gewählte Volumengröße eine zentrale Rolle. Denn: Je größer das Volumen, desto höher die Strahlenexposition (im Normalfall) und desto höher die Anforderungen an die Begründung.
Eine gute Indikation beantwortet immer drei Fragen:
- Warum reicht 2D nicht aus?
- Welche Frage soll 3D klären?
- Warum genau dieses Volumen?
Weitere Klassiker auf der Anforderungsliste
Je nach Gerätekonstellation gehören außerdem dazu:
- schriftliche Arbeitsanweisungen (auch wenn der Zahnarzt selbst röntgt)
- Röntgenkontrollbuch bzw. Dokumentation der letzten Aufnahmen
- Fachkundenachweise, bei DVT explizit die DVT-Fachkunde
- formale Unterlagen (z. B. Betreiberangaben, Zahlungsmandat)
Qualitätssicherung als Chance – nicht als Pflichtübung
Richtig verstanden ist die Qualitätssicherung:
- ein Qualitätsaudit der eigenen Praxis
- eine juristische Absicherung
- und oft ein ehrlicher Blick auf Routinen, die sich über Jahre eingeschlichen haben
Viele Nachforderungen entstehen nicht durch schlechte Technik, sondern durch:
- zu knappe Indikationen
- fehlende Volumenangaben
- unklare Zuordnung von Bildern und Dokumenten
Mit etwas Systematik lässt sich das jedoch sehr einfach vermeiden.
Ansprechpartner
📞 +49 761 38098890
Bei Rückfragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.










