Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen

von | 22.01.2026

Was die zahnärztliche Stelle wirklich sehen will

und warum das kein Bürokratie-Monster sein muss

Alle ein bis drei Jahre liegt er im Briefkasten: der freundliche Hinweis der zahnärztlichen Stelle, dass die Qualitätssicherung der Röntgeneinrichtung ansteht. Gesetzlich verankert in § 86 Abs. 2 Nr. 9 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Verbindung mit § 130 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). In der Praxis oft gefürchtet wie der erste Kaffee ohne Koffein.

Dabei lohnt sich ein Perspektivwechsel: Die Qualitätssicherung ist kein Misstrauensvotum, sondern eine strukturierte Bestandsaufnahme. Sie prüft nicht, ob geröntgt wird, sondern wie gut.

 

Warum gibt es diese Prüfung überhaupt?

Der Gesetzgeber verfolgt ein klares Ziel: Patientenschutz durch dauerhaft stabile Bildqualität bei möglichst geringer Strahlenexposition. Oder anders gesagt: Gute Bilder entstehen nicht zufällig, sie sind das Ergebnis funktionierender Technik, sauberer Prozesse und nachvollziehbarer Entscheidungen. Genau das überprüft die zahnärztliche Stelle.

 

Die große Frage: Was wird eigentlich angefordert?

Unabhängig vom Bundesland ähneln sich die Anforderungen sehr stark. Unterschiede gibt es eher im Detail, nicht im Prinzip. Angefordert werden typischerweise vier große Dokumentationsbereiche.

 

Gerätezustand: „Ist die Technik in Ordnung?“

Hier geht es um die technische Basis:

  • Abnahmeprüfberichte der Röntgengeräte
  • Sachverständigenprüfberichte (umgangssprachlich: TÜV-Berichte)
  • bei digitalen Systemen zusätzlich die Abnahmeprüfung des Befundungsmonitors

Diese Unterlagen zeigen: Das Gerät war zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und bei der letzten Prüfung technisch korrekt eingestellt und sicher.

 

Konstanzprüfungen: „Bleibt die Qualität stabil?“

Ein zentrales Element der Qualitätssicherung sind die regelmäßigen Konstanzprüfungen:

  • mehrere aufeinanderfolgende Konstanzaufnahmen mit Datum versehen
  • nachvollziehbar zugeordnet zum jeweiligen Gerät

Sie beantworten eine einfache, aber entscheidende Frage:
👉 Liefert das System heute noch dieselbe Bildqualität wie bei der Abnahme?

 

Patientenaufnahmen: „Wird die Technik sinnvoll eingesetzt?“

Jetzt wird es praxisnah und für viele auch nervenaufreibend. Die zahnärztliche Stelle fordert eine begrenzte Anzahl realer Patientenaufnahmen!

  • bei 2D-Systemen mehrere Aufnahmen unterschiedlicher Patienten
  • bei DVT zusätzlich vollständige Datensätze (keine Screenshots!)
    • Rein rechtlich reicht hier im Übrigen der reine DICOM-Stapel, ohne Viewer.

‼️ Wichtig: Es geht nicht um perfekte Bilder, sondern um plausible Indikationen und korrekte Anwendung.

 

Die Königsdisziplin: die rechtfertigende Indikation

Hier entscheidet sich oft, ob eine Prüfung entspannt oder zäh wird. Die rechtfertigende Indikation im Rahmen des ↗︎ radiologischen Befundberichtes muss:

  • patientenbezogen,
  • nachvollziehbar und
  • klinisch begründet (konkreter als „Implantatplanung“ oder „Übersicht“) sein

Gerade bei DVT-Aufnahmen spielt zusätzlich die ↗︎ gewählte Volumengröße eine zentrale Rolle. Denn: Je größer das Volumen, desto höher die Strahlenexposition (im Normalfall) und desto höher die Anforderungen an die Begründung.

Eine gute Indikation beantwortet immer drei Fragen:

  1. Warum reicht 2D nicht aus?
  2. Welche Frage soll 3D klären?
  3. Warum genau dieses Volumen?

 

Weitere Klassiker auf der Anforderungsliste

Je nach Gerätekonstellation gehören außerdem dazu:

  • schriftliche Arbeitsanweisungen (auch wenn der Zahnarzt selbst röntgt)
  • Röntgenkontrollbuch bzw. Dokumentation der letzten Aufnahmen
  • Fachkundenachweise, bei DVT explizit die DVT-Fachkunde
  • formale Unterlagen (z. B. Betreiberangaben, Zahlungsmandat)

 

Qualitätssicherung als Chance – nicht als Pflichtübung

Richtig verstanden ist die Qualitätssicherung:

  • ein Qualitätsaudit der eigenen Praxis
  • eine juristische Absicherung
  • und oft ein ehrlicher Blick auf Routinen, die sich über Jahre eingeschlichen haben

Viele Nachforderungen entstehen nicht durch schlechte Technik, sondern durch:

  • zu knappe Indikationen
  • fehlende Volumenangaben
  • unklare Zuordnung von Bildern und Dokumenten

Mit etwas Systematik lässt sich das jedoch sehr einfach vermeiden.

Ansprechpartner

📞 +49 761 38098890

✉️ info@ddz-fortbildung.com

Bei Rückfragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

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