Montag, 7:45 Uhr. Die Praxis öffnet in einer Viertelstunde, der erste Patient steht schon fast vor der Tür, und dann poppt diese E-Mail auf: „Erinnerung: Deine Strahlenschutz-Aktualisierung läuft in drei Monaten ab.” Tief durchatmen. Kaffeebecher etwas fester umklammern. Und dann? Einfach kurz weiterlesen.
Die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz klingt nach Papierkram, Paragrafen und Lernstress. In der Realität ist sie das genaue Gegenteil: eine strukturierte Möglichkeit, das eigene Wissen aufzufrischen, die tägliche Arbeit mit mehr Sicherheit zu erledigen und nebenbei rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Was 2026 konkret gilt, was sich geändert hat und wie Du Dich entspannt vorbereiten kannst, erfährst Du jetzt.
Warum die Aktualisierung mehr ist als eine Pflichtübung
Stell Dir vor, Du arbeitest täglich mit einem Gerät, das Du nicht mehr wirklich kennst. Nicht weil Du es vergessen hättest, sondern weil sich Technik, Gesetze und Verfahren weiterentwickeln, während der Alltag keine Pause macht. Genau hier setzt die gesetzliche Fortbildungspflicht an.
Laut § 49 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) müssen alle Personen, die in der Zahnmedizin Röntgenaufnahmen anfertigen, ihre Kenntnisse im Strahlenschutz spätestens alle fünf Jahre aktualisieren. Kein Nachweis, keine Röntgenaufnahmen. So einfach ist das. Aber: So sinnvoll ist das auch.
Die Aktualisierung ist kein Misstrauensvotum gegenüber Deiner Arbeit. Sie ist eine strukturierte Bestandsaufnahme und eine Chance, Dich weiterzuentwickeln.
Denn die Röntgendiagnostik steht nicht still. Digitale Volumentomografie (DVT), neue Qualitätssicherungsrichtlinien, geänderte Konstanzprüfintervalle, Datenschutzvorgaben bei der Bildübertragung – das alles hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Wer auf dem Stand von vor fünf Jahren arbeitet, arbeitet mit veralteten Grundlagen.
Was 2026 wirklich neu ist – die wichtigsten Änderungen im Überblick
2026 bringt keine Revolution, aber mehrere relevante Entwicklungen, die Du kennen solltest:
- Konstanzprüfung: alle 3 Monate: Seit August 2024 ist unter bestimmten Voraussetzungen ein verlängertes Prüfintervall von drei Monaten zulässig – statt monatlich.
- Rechtfertigende Indikation: Die Anforderungen an eine nachvollziehbare, klinisch begründete Indikation, besonders bei DVT, werden konsequenter überprüft.
- Datenschutz & Bildversand: Unverschlüsselte E-Mails mit Röntgenbildern sind rechtswidrig. KIM-Dienst und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind Pflicht.
- DVT-Volumengröße: Das Volumen muss sich an der konkreten Fragestellung orientieren. „Etwas größer zur Sicherheit” ist (und war schon immer) strahlenschutzrechtlich nicht haltbar.
Diese Punkte sind keine abstrakten Paragrafen. Sie begegnen Dir täglich, beim Anfertigen einer DVT-Aufnahme, beim Weiterleiten eines Befundes, beim Ausfüllen der Konstanzprüfprotokolle. Wer sie kennt, arbeitet souverän. Wer sie nicht kennt, tappt in Fallen, die sich leicht vermeiden lassen.
Eine Geschichte aus dem Praxisalltag
(Die sich mit Sicherheit genauso an einem unbekannten Ort ereignet hat 😉)
Hermine arbeitet seit acht Jahren als ZFA in einer mittelgroßen Zahnarztpraxis. Sie kennt jeden Handgriff, kennt die Geräte, kennt die Patienten, und sie röntgt täglich. Bis eines Tages bei der Qualitätssicherungsprüfung durch die zahnärztliche Stelle Fragen zu den DVT-Befundberichten auftauchen. Die Indikationen sind knapp formuliert „Implantatplanung Regio 36″ – das reicht laut Prüfer nicht aus.
Nicht Sarahs Fehler. Aber (wie eigentlich immer) ihr Problem. Denn als ausführende Person im DVT-Workflow trägt auch sie Verantwortung und sie wusste bis dahin nicht genau, was eine rechtfertigende Indikation konkret enthalten sollte.
Nach ihrer Strahlenschutz-Aktualisierung sieht das anders aus. Sie weiß jetzt: Eine gute Indikation beantwortet drei Fragen: Warum reicht 2D nicht aus? Welche konkrete Frage soll 3D klären? Und warum genau dieses Volumen?
Wer die Zusammenhänge versteht, kann verantwortungsvoll und selbstbewusst handeln.
Was in der Prüfung gefragt wird und wie Du punktest
Keine Angst vor der Erfolgskontrolle. Die Fragen in der Aktualisierung sind praxisnah formuliert und basieren auf dem Stoff, der im Kurs vermittelt wird. Hier ein Einblick in typische Themenbereiche:
✅ Gesetzliche Grundlagen: Wer ist verantwortlich, welche Aufbewahrungsfristen gelten, was bedeutet die Sachverständigenprüfung?
✅ Sicheres Arbeiten: Wie lässt sich die Strahlenbelastung für Patienten und Euer Team minimieren?
✅ Bildgebung und DVT: Was muss bei modernen Geräten beachtet werden: Volumenwahl, Expositionsparameter, Positionierung?
✅ Datenschutz und Kommunikation: Wie dürfen Röntgenbilder übertragen werden? Was ist bei der digitalen Bildverwaltung zu beachten?
✅ Konstanzprüfung und Qualitätssicherung: Welche Intervalle gelten, was muss dokumentiert werden?
Die gute Nachricht: Mit etwas Vorbereitung und dem richtigen Kursmaterial bestehen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Prüfung locker.
ALARA, DVT und Konstanzprüfung – drei Themen, die 2026 besonders wichtig sind
Das ALARA-Prinzip im Alltag
„As Low As Reasonably Achievable”: So wenig Strahlung wie möglich, so viel wie nötig. Dieses Prinzip klingt einfach, ist aber im DVT-Alltag oft eine echte Abwägung. Gerade die Wahl des richtigen Volumens ist ein Punkt, bei dem viele unsicher sind. Lieber etwas größer, damit man sicher alles sieht? Aus rechtlicher Sicht ist genau das problematisch: Das Volumen muss sich an der Fragestellung orientieren, nicht an der Angst, das Zielgebiet zu verfehlen.
Praxistipp: Vor jeder DVT bewusst fragen: Welche konkrete Struktur will ich beurteilen? Dann das kleinstmögliche Volumen wählen, das diese Frage zuverlässig beantwortet. Das ist nicht nur rechtlich sauber – es erleichtert auch die Auswertung.
Konstanzprüfung: Das neue Intervall richtig nutzen
Seit der aktualisierten QS-Richtlinie vom August 2024 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Konstanzprüfung auf ein dreimonatliches Intervall auszudehnen. Voraussetzung: Die letzten drei monatlichen Prüfungen lagen durchgehend innerhalb der zulässigen Toleranzen und das muss nachvollziehbar dokumentiert sein.
❗️ Wichtig: Ob das in Deinem Bundesland mit einem formlosen Protokoll erledigt ist oder ein förmliches Einreichverfahren bei der zahnärztlichen Stelle erfordert, hängt vom jeweiligen Kammerbezirk ab. Hier lohnt sich ein kurzer Blick in die regionalen Vorgaben.
Kein OPG vor jeder DVT, aber gute Gründe benötigt’s trotzdem
Eine Panoramaaufnahme ist keine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für eine DVT. Weder im Strahlenschutzgesetz noch in der Strahlenschutzverordnung findet sich eine solche Pflicht. Was gefordert wird: eine nachvollziehbare, individuell begründete Indikation, eine Minimierung unnötiger Exposition – und eine klare Dokumentation der Entscheidung. Wer diese drei Punkte im Blick hat, ist auf der sicheren Seite.
Häufige Fragen zur Strahlenschutz-Aktualisierung 2026
❓ Wie oft muss ich die Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisieren?
Alle fünf Jahre – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer die Frist versäumt, darf keine Röntgenaufnahmen mehr anfertigen, bis der Nachweis erbracht wurde.
❓ Kann ich die Fortbildung online absolvieren?
Ja! Das DDZ bietet die ↗︎ Aktualisierung als Blended-Learning-Kurs an: 50 % der Inhalte kannst Du flexibel online absolvieren, die anderen 50 % finden als Live-Webinar statt. So funktioniert es bequem von Zuhause oder aus der Praxis und ganz ohne Anreise.
❓ Muss ich eine Prüfung ablegen?
Ja, am Ende der Fortbildung steht eine Erfolgskontrolle. Die Fragen sind praxisnah und basieren auf den Kursinhalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestehen (so gut wie immer) beim ersten Versuch. Mit etwas Vorbereitung kein Problem.
❓ Gilt die Bescheinigung auch, wenn ich die Praxis wechsle?
Ja. Die Teilnahmebescheinigung ist personenbezogen und bleibt bei Dir, unabhängig davon, in welcher Praxis Du tätig bist.
❓ Ist die Fortbildung auch für Zahnärzte geeignet?
Nein – Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen die ↗︎ Fachkunde im Strahlenschutz aktualisieren, nicht die Kenntnisse. Das ist ein anderer Kurs. Beim DDZ gibt es natürlich auch hierfür das passende Angebot.
❓ Was passiert, wenn ich durchfalle?
Das passiert selten, aber falls doch, gibt es die Möglichkeit zur Wiederholung. Keine Panik, kein Drama.
Unsere Empfehlungen zur Vorbereitung
✅ Gemeinsam lernen: Im Team macht die Vorbereitung mehr Spaß und viele Fragen lassen sich gut im Gespräch klären.
✅ Praxisbezug herstellen: Verknüpfe die Inhalte mit konkreten Situationen aus Deinem Arbeitsalltag. Das hilft beim Verstehen und Merken.
✅ Skript und Folien nutzen: Die Antworten auf alle Prüfungsfragen findest Du im Kursmaterial oder bekommst sie im Live-Webinar vermittelt.
✅ Fragen stellen: Im Live-Webinar ist Interaktion ausdrücklich erwünscht. Keine Frage ist zu klein oder zu banal.
Fazit: Strahlenschutz als Teil Deiner beruflichen Kompetenz
Die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz ist kein notwendiges Übel. Sie ist eine Investition in Dein Wissen, Deine Sicherheit und die Qualität der Patientenversorgung in Deiner Praxis.
Wer versteht, warum das Volumen bei einer DVT bewusst gewählt werden sollte, wer weiß, wie ein Röntgenbild DSGVO-konform weitergeleitet wird, und wer die Grundlagen der Konstanzprüfung kennt, der arbeitet einfach besser. Selbstbewusster. Und mit einem guten Gefühl.
2026 ist ein gutes Jahr, um die eigenen Strahlenschutzkenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen. Am besten jetzt anmelden und dann entspannt den Kaffee abstellen. 😊










