Die Konstanzprüfung ist ein zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung bei zahnärztlichen Röntgengeräten. Bis vor Kurzem mussten diese Prüfungen monatlich getätigt werden, jedoch erlaubt die aktualisierte Qualitätssicherungs-Richtlinie für Röntgendiagnostik (Qualitätssicherungs-Richtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen vom 28. August 2024) unter determinierten Bedingungen eine Verlängerung des Prüfintervalls auf bis zu drei Monate. Warum wurde diese Änderung eingeführt, und was bedeutet sie für die Praxis?
Hintergrund der Änderung
Laut Abschnitt 2.2.1 der QS-RL Röntgendiagnostik dürfen Konstanzprüfungen an zahnärztlichen Röntgengeräten im Abstand von drei Monaten (explizit nicht quartalsweise) erfolgen, wenn die Ergebnisse der drei letzten monatlichen Prüfungen durchgehend innerhalb der zulässigen Toleranzen der Bezugswerte lagen. Diese Bezugswerte werden im Rahmen der Abnahmeprüfung oder Teilabnahmeprüfung ermittelt. Diese Änderung basiert auf der Erkenntnis, dass stabile und moderne Geräte bei regelmäßiger Wartung und Überprüfung auch über längere Zeiträume hinweg zuverlässige Leistung und konstante Bildqualität gewährleisten.
Voraussetzungen für die verlängerten Prüfintervalle
Die Verlängerung des Prüfintervalls ist nicht pauschal möglich, sondern an Bedingungen geknüpft:
- Stabile Ergebnisse: In den letzten drei Monaten müssen alle relevanten Kenngrößen (z. B. Bildqualität und Dosisparameter) innerhalb der festgelegten Toleranzen gelegen haben.
- Dokumentationspflicht: Der Strahlenschutzverantwortliche muss die Einhaltung dieser Voraussetzungen nachweisen können.
- Rückkehr zum monatlichen Intervall: Sollten die Ergebnisse zukünftiger Konstanzprüfungen nicht den Toleranzen entsprechen, ist unverzüglich auf das monatliche Prüfintervall zurückzukehren. Erst nach erneuten drei fehlerfreien Monaten kann die Verlängerung erneut angewendet werden.
Vorteile der Änderung
Die Verlängerung des Prüfintervalls bietet mehrere Vorteile:
- Reduzierter Aufwand: Weniger häufige Prüfungen sparen Zeit und Ressourcen für die Praxen.
- Effizienzsteigerung: Die technische Weiterentwicklung moderner Röntgengeräte erlaubt eine zuverlässige Leistung über längere Zeiträume, wodurch eine Reduktion der Prüfintervalle gerechtfertigt ist.
- Kostenersparnis: Weniger Prüfungen bedeuten geringere Kosten für deren Durchführung.
Herausforderungen
Die Verlängerung der Prüfintervalle setzt voraus, dass Praxen strenge Dokumentations- und Wartungspflichten einhalten. Es obliegt dem Strahlenschutzverantwortlichen, sicherstellen, dass die Bedingungen für die verlängerten Intervalle erfüllt bleiben. Fehler in der Überwachung könnten ansonsten zu diagnostischen Ungenauigkeiten oder erhöhten Strahlenexpositionen führen.
Fazit
Die Möglichkeit, die Konstanzprüfung auf ein dreimonatliches Intervall auszudehnen, ist ein Fortschritt in der Qualitätssicherung, der die Effizienz in der zahnärztlichen Praxis steigert, ohne Kompromisse bei der Patientensicherheit einzugehen. Die strengen Voraussetzungen und die Notwendigkeit zur lückenlosen Dokumentation gewährleisten, dass trotz der verlängerten Intervalle eine hohe Bildqualität und ein optimaler Strahlenschutz sichergestellt bleiben.