Recht, Realität und ein praxisnaher Weg zu kleineren – aber treffsicheren – Aufnahmen
In vielen Zahnarztpraxen ist es Alltag: Für eine klar umrissene Fragestellung wird eine DVT mit „etwas Reserve“ gefahren. Lieber ein größeres Volumen als ein zweites Mal röntgen, so die verbreitete Logik. Dahinter steckt selten Bequemlichkeit, sondern meist Unsicherheit: die Sorge, das Zielgebiet mit einem kleinen Volumen nicht exakt zu treffen. Diese Angst betrifft nicht nur Anwender, sondern gerade auch ZFA, die die Aufnahme im Normalfall doch praktisch durchführen.
Das Problem: Aus rechtlicher Sicht ist genau dieses Vorgehen nicht zulässig. Und aus diagnostischer Sicht ist es größtenteils auch nicht notwendig.
Die rechtliche Perspektive
Strahlenschutz kennt keine Sicherheitsreserven
Die zentrale rechtliche Leitplanke ist klar:
So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) gilt für jede Röntgenanwendung das Prinzip der Dosisminimierung. Für die DVT bedeutet das konkret:
- Das Volumen muss sich an der Fragestellung orientieren, nicht an der Angst, sie zu verfehlen.
- Ein größeres Volumen stellt keine Absicherung, sondern eine unnötige zusätzliche Strahlenexposition dar.
- Eine Aufnahme ist nicht allein deshalb gerechtfertigt, weil sie technisch möglich ist.
Ein zu großes Volumen kann somit rechtlich problematisch sein, wenn: - die diagnostische Fragestellung hätte auch mit einem kleineren Volumen beantwortet werden können und
- keine nachvollziehbare Begründung für das größere Volumen dokumentiert ist. Im Zweifel trägt der fachkundige Zahnarzt die Verantwortung, nicht die ZFA und nicht das Gerät.
Normalerweise sollten all diese Aspekte in den ↗︎ DVT-Fachkunde-Kursen vermittelt werden.
Die praktische Realität
Kleine Volumina sind anspruchsvoll
Gleichzeitig wäre es realitätsfern, die Schwierigkeit kleiner Volumina zu ignorieren. Sie erfordern:
• exakte Patientenpositionierung,
• saubere Referenzierung am Topogramm,
• ein gutes anatomisches Vorstellungsvermögen des Zielgebiets und
• die Erfahrung mit der jeweiligen Gerätesoftware.
Gerade bei endodontologischen Fragestellungen, Einzelimplantaten oder der Beurteilung retinierter Zähne ist das Ziel oft klein und anatomisch variabel. Die Angst, „daneben zu liegen“, ist also nachvollziehbar. Aber: Diese Schwierigkeit rechtfertigt kein dauerhaft zu großes Volumen. Sie zeigt vielmehr ein strukturelles Problem: fehlende Schulung.
Warum „ein wenig größer“ keine Lösung ist
Das Fahren größerer Volumina aus Unsicherheit hat mehrere Konsequenzen:
- unnötige Exposition angrenzender Strukturen (Kiefergelenke, Nasennebenhöhlen, Halswirbelsäule),
- rechtliche Angriffsfläche bei Prüfungen oder Gutachten,
- oftmals Abwertung der Bildqualität bei größeren Volumina,
- Verwässerung der diagnostischen Fragestellung und ein
- Gewöhnungseffekt im Team: Groß wird zur neuen Normalität
Langfristig führt das nicht zu mehr Sicherheit, sondern zu schlechterer radiologischer Praxis. Oftmals wird auch vergessen, dass große Volumen anatomischer Areale sowie Pathologien enthalten können, die nicht jedem Behandler bekannt sein dürften. Auch hier gilt: Der Anwender muss in der Lage sein, die akquirierten Volumen auch medizinisch auswerten zu können.
Der saubere Weg: Von der Fragestellung zum passenden Volumen
Am Ende ist es kein Technikproblem, sondern ein Prozessproblem. Ein strukturierter Ablauf hilft, Unsicherheit abzubauen, rechtlich wie praktisch.
- Klare rechtfertigende Indikation stellen
- Vor jeder DVT muss beantwortet sein:
- Welche konkrete Frage soll beantwortet werden?
- Welche Struktur ist entscheidend?
- Warum reicht eine 2-D-Aufnahme nicht aus?
- Diese Überlegungen gehören nicht nur in den Kopf, sondern in die Dokumentation.
- Volumen aus der Fragestellung ableiten: Nicht das Gerät bestimmt das Volumen, sondern die Indikation:
- Einzelzahn: kleinstmögliches Volumen
- Implantatplanung: lokal begrenztes Volumen mit angrenzenden Strukturen
- Implantatplanung im Oberkiefer: Hier kann es Patienten- und Indikationsabhängig sinnvoll sein, sogar beide Kieferhöhlen bis zum ostiomeatalen Komplex (OMK) zu akquirieren, um vor größeren chirurgischen Eingriffen eine entzündungsfreie und anatomisch gewissenhaft evaluierte Kieferhöhle sicherzustellen.
- komplexe chirurgische Planung: größer, aber begründet. Ein größeres Volumen ist nur dann zulässig, wenn es für die Beantwortung der Frage erforderlich ist und nicht, um Unsicherheit zu kompensieren.
- Zielgebiet bewusst lokalisieren. Vor der Aufnahme:
- Ziel anatomisch gedanklich verorten
- Bezugspunkte definieren (Zahnnummer, Kieferabschnitt, Nachbarstrukturen)
- Scout-Aufnahmen konsequent nutzen
- Mitarbeiter gezielt schulen – nicht nur „einweisen“. Viele Fehlentscheidungen entstehen dort, wo Routine ohne Verständnis herrscht. Gute Schulung bedeutet:
- Verständnis für Indikationen und Volumenwahl
- Training der kleinen Volumina
- Fehleranalyse bei Fehlakquisitionen (aus persönlicher Sicht der zentrale Punkt, da hier unmittelbar Verbesserungen zu registrieren sind).
- Klare Kommunikation zwischen Zahnarzt und durchführender Person. Gut geschulte Mitarbeiter sind der größte Sicherheitsfaktor im DVT-Workflow.
Fazit
Zu große DVT-Volumina sind selten ein technisches Problem, sondern Ausdruck von Unsicherheit. Rechtlich sind sie oft nur schwer haltbar, diagnostisch meist nicht notwendig, und sie verursachen einen deutlichen Mehraufwand bei der medizinischen Evaluation und der Erstellung des ↗︎ radiologischen Befundberichtes. Wer Indikation, Volumenwahl und Schulung zusammendenkt, gewinnt gleich dreifach:
- rechtliche Sicherheit
- bessere Bildqualität
- ein souveränes Team
Und genau dort sollte moderne dental-radiologische Praxis heute stehen 😉










